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gepumpt werden muss. Die Angst davor, dass tote Tiere geschlachtet werden, ist unbegründet, da nicht oder schlecht ausgeblutete Tiere eindeutig zu erkennen sind und bei der amtlichen Kontrolle verworfen werden.
Es gibt mehrere islamische Rechtsgutachten darüber, dass die Betäubung akzeptiert werden kann, weil einerseits die Tiere dadurch nicht getötet werden und die Betäubung andererseits in der Absicht geschieht, den Tieren unnötiges Leiden zu ersparen. Die oberste Maxime für die Halal-Schlachtung ist es, den Tieren unnötiges Leid zu ersparen und außerdem „auf die beste Weise zu schlachten“. Moderne Schlacht- bzw. Betäubungsmethoden sind dazu kein Widerspruch. Eine ständige Weiterentwicklung der Technologien, die die islamischen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern weiter zu optimieren versuchen, sind deshalb zu begrüßen.
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