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Halal

Warum ist der amtliche Tierarzt
        bei der Schlachtung unverzichtbar?

Die Firma Höhenrainer Delikatessen kauft ausschließlich Fleisch von Puten, die in einem Schlachtbetrieb mit
EU-Zulassung geschlachtet wurden. Damit ist durch die gesetzliche Aufsichtspflicht der Veterinärämter sichergestellt, dass

• eine Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung 
  unter Aufsicht des zuständigen Veterinäramtes
  durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass das Fleisch von
  Puten stammt, die als gesund beurteilt wurden, und das
  Putenfleisch genusstauglich im Sinne der geltenden
  Lebensmittelgesetze ist.

• die Puten durch die Betäubung nicht getötet werden. Das
  Herz muss schlagen, damit die Puten vollständig ausbluten
  können.     

• Puten, die zum Zeitpunkt der Schlachtung bereits tot sind,
  während der Schlachtung sterben oder aus sonstigen
  Gründen nicht oder nur mangelhaft ausbluten, verworfen
  werden.

• die Tötung der Tiere durch Öffnen beider Halsschlagadern
  ohne Abtrennung des Kopfes stattfindet. Das Rückenmark
  wird nicht durchtrennt, da sonst das Herz aufhört zu
  schlagen und das Tier nicht ausblutet.

• die Puten auf dem Transport bis zur Schlachtung
  möglichst schonend behandelt werden.    

• die hygienischen Anforderungen erfüllt werden.

Leckerer Putepur-Burger

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